• Bestehen des M-Zugs

    • Auszug aus der Schulordnung für Mittelschulen in Bayern:

       

      Auf Grund der Gesamtnoten und der Note der Projektprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über das Bestehen der Abschlussprüfung. Sie ist nicht bestanden bei

      1.

      Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,

       
      2.

      Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,

       
      3.

      Gesamtnote 6 im Fach Deutsch,

       
      4.

      Note 6 in der Projektprüfung,

       
      5.

      Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern sowie Note 5 in der Projektprüfung.

       

      Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Fachs Sport.