Bestehen des M-Zugs
Auszug aus der Schulordnung für Mittelschulen in Bayern:
Auf Grund der Gesamtnoten und der Note der Projektprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über das Bestehen der Abschlussprüfung. Sie ist nicht bestanden bei
- 1.
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Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- 2.
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Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- 3.
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Gesamtnote 6 im Fach Deutsch,
- 4.
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Note 6 in der Projektprüfung,
- 5.
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Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern sowie Note 5 in der Projektprüfung.
Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Fachs Sport.